Strom kündigen

Stromanbieter kündigen – so einfach geht es

Haben Sie einen günstigen Stromanbieter gefunden, muss die Kündigung des bisherigen Anbieters erfolgen. Zum Stromanbieter kündigen, müssen Sie einige Vorgaben einhalten. Das betrifft nicht nur die Kündigungszeit, sondern auch die Form der Kündigung. In manchen Fällen übernimmt auch der neue Stromanbieter die Kündigung. Verändert sich der Vertrag, steht Ihnen sogar ein Sonderkündigungsrecht zu, bei dem Sie die im Vertrag angegebenen Kündigungsfristen nicht einhalten müssen.

Strom kündigen

Welche Kündigungsfristen gelten bei Stromanbietern?

Ihren Stromanbieter können Sie nur unter Einhaltung der im Vertrag angegebenen Kündigungsfristen kündigen. Diese auch abhängig vom Anbieter. Einen Grundversorgungsvertrag beim örtlichen Stadtwerk können Sie in der Regel mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist kündigen. Haben Sie einen Vertrag mit einem anderen Anbieter, kann die Kündigungsfrist bis zu drei Monate betragen. Sie sollten deshalb rechtzeitig den Stromanbieter kündigen und sich vor allem über die Kündigungsfrist informieren. Verpassen Sie die Kündigung, kann es durchaus sein, dass sich der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert.

Was ist das Sonderkündigungsrecht und wann gilt dies?

Anders ist es beim Sonderkündigungsrecht. Das können Sie in Anspruch nehmen, wenn sich am Vertrag etwas ändert. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Preiserhöhungen. Es können aber auch Änderungen bei den Konditionen sein. Ebenfalls unters Sonderkündigungsrecht fällt der Umzug. Sie können im Rahmen dieses Rechts den Stromvertrag außerhalb der sonst üblichen Kündigungsfrist kündigen. Allerdings müssen Sie auch hier Fristen einhalten. So müssen Sie zum Beispiel spätestens zwei Wochen nach Erhalt eines Schreibens zur Preiserhöhung oder einer Vertragsänderung den Vertrag kündigen.

Welche Kündigungsform müssen Sie einhalten?

Um den Stromanbieter kündigen zu können, müssen Sie die Schriftform einhalten. Sie können also nicht per Telefon kündigen. Die Kündigung muss per Brief, E-Mail oder Fax erfolgen. Damit Sie bei Problemen nachweisen können, dass Sie ein Kündigungsschreiben versendet haben, empfiehl sich der Versand per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendeprotokoll. Bei einem E-Mail-Versand haben Sie keinen sicheren Nachweis. Einfach geht die Stromanbieter-Kündigung mit einem Musterschreiben. Sie können aber auch selbst eine Kündigung verfassen. Wichtig ist, dass Ihre persönlichen Daten im Schreiben enthalten sind. Die gleichen Richtlinien gelten auch, wenn Sie das Sonderkündigungsrecht zum Stromanbieter kündigen nutzen.

Kündigt der neue Stromanbieter Ihren bisherigen Stromvertrag?r

Bei einem Stromanbieterwechsel übernimmt auch oft der neue Stromanbieter die Kündigung. Für Sie ist das der leichteste Weg. Allerdings muss sich auch dieser an die Kündigungsfristen Ihres bisherigen Stromanbieters halten. Es ist deshalb wichtig, dass Sie sich rechtzeitig über die Modalitäten zur Kündigung informieren.

Was noch wichtig ist!

Haben Sie Ihrem bisherigen Stromanbieter eine Einzugsermächtigung erteilt, sollten Sie daran denken, die Einzugsermächtigung zu widerrufen oder zu kündigen.

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